Optional: Wir merken uns das erste bestätigte RSR-Portal und die Einstiegsseite ab Ihrer Zustimmung in dieser Browsersitzung, damit wir den Weg zur Bewertung auswerten können. Beim Wechsel auf ein anderes Portal fragen wir dort erneut. Keine Kontakt- oder Immobiliendaten in Übergabe-Links, keine externen Analysedienste. Die Zuordnung gilt höchstens zwei Stunden. Die Auswertung umfasst 30 Tage; ältere Messzuordnungen werden bei Dienstaufrufen bereinigt. Bei einer übermittelten Anfrage bleibt die Herkunft beim Vorgangsbeleg. Die Bewertung funktioniert auch ohne Zustimmung.